Rechtsprechung
   BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,602
BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08 (https://dejure.org/2009,602)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2009 - 9 AZR 433/08 (https://dejure.org/2009,602)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 (https://dejure.org/2009,602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung - Freizeitausgleichsanspruch - Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung; Freizeitausgleichsanspruch; Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber; Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs durch den Arbeitgeber; Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Bestimmung der Zeit mit bzw. ohne Arbeitspflichten

  • bag-urteil.com

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung - Freizeitausgleichsanspruch - Weisungsrecht des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Erfüllung eines Freizeitausgleichsanspruchs auch durch widerrufliche Freistellung möglich

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 4; ; GewO § 106; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 193, 288 Abs. 1; ; BGB § § 315 Abs. 3; ; BGB § § 362 Abs. 1

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: BAG: Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber; Erfüllung des Freizeitausgleichsanspruchs durch den Arbeitgeber; Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Bestimmung der Zeit mit bzw. ohne Arbeitspflichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Urlaub - Unerfüllte Urlaubsansprüche bei widerruflicher Freistellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freistellung und Resturlaub

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abgeltung von Urlaub und Arbeitszeitguthaben während Freistellung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit - Freizeit

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Erfüllung des Urlaubsanspruches nur bei unwiderruflicher Freistellung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abgeltung von Urlaub und Arbeitszeitguthaben während Freistellung

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Abgeltung von Urlaub durch Freistellung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 30
  • MDR 2010, 34
  • NZA 2009, 1211
  • BB 2010, 1601
  • DB 2009, 2103
  • JR 2010, 183
  • AuR 2009, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Notwendig ist allerdings stets die endgültige, nicht unter dem Vorbehalt eines Widerrufs stehende Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108).

    Eine solche widerrufliche Freistellung ist entgegen der Auffassung der Klägerin geeignet, zu bewirken, dass der Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - zu II 2 b bb (3) der Gründe, EzA BGB § 615 Nr. 108).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Das kann auch dadurch geschehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche von der Arbeit freistellt (Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).

    Das ist nicht gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer während der Freistellung jederzeit damit rechnen muss, wieder zur Arbeit gerufen zu werden (Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 17, aaO.).

  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07

    Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs bedarf es einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers (ständige Rspr., zB Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24).

    Diese ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zum Zwecke des selbstbestimmten Erholungsurlaubs von der Arbeitspflicht freistellen will (ständige Rspr., vgl. Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Besteht ein übereinstimmender Wille der Parteien, ist er allein maßgeblich, selbst wenn er im Wortlaut nur falsch oder unvollkommen ausgedrückt ist (Senat 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 25, NZA 2009, 538 = DB 2009, 1018).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Nach dem BUrlG besteht kein Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, den gewährten Urlaub abzubrechen oder zu unterbrechen (Senat 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 95, 104).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 1 der Gründe, BAGE 112, 80).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Revisionsrechtlich ist die Auslegung nur eingeschränkt dahingehend zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen hat (Senat 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 119; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08

    Führung von Arbeitszeitkonten

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Die Erfüllung eines sich aus einem Arbeitszeitkonto ergebenden Freizeitausgleichsanspruchs erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - Rn. 13).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Revisionsrechtlich ist die Auslegung nur eingeschränkt dahingehend zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen hat (Senat 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 19, EzA BUrlG § 7 Nr. 119; 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 - zu I 2 b aa der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 11.12.2007 - 6 Sa 416/07
    Auszug aus BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11. Dezember 2007 - 6 Sa 416/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2015 - 5 Sa 342/15

    Ausgleich von Arbeitszeitguthaben trotz Arbeitsunfähigkeit

    Das ermöglicht es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 3 BGB zu bestimmen (vgl. BAG 15.02.2012 - 7 AZR 774/10 - Rn. 25 mwN, NZA 2012, 1112; BAG 19.05.2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 28, NZA 2009, 1211).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    a) Zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs bedarf es einer Freistellungserklärung des Arbeitgebers (st. Rspr., zB BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 16, BAGE 131, 30; vgl. auch BAG 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24) .

    Notwendig ist allerdings stets die endgültige Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht (BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 17, aaO) .

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    aa) Allerdings hätte die Beklagte Freizeitausgleich zum Zwecke des Abbaus des Arbeitszeitguthabens einseitig festlegen können (zum Freizeitausgleich als Weisung des Arbeitgebers zur Verteilung der Arbeitszeit sh. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 28 mwN, BAGE 131, 30) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,280
BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07 (https://dejure.org/2009,280)
BAG, Entscheidung vom 26.05.2009 - 3 AZR 369/07 (https://dejure.org/2009,280)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 3 AZR 369/07 (https://dejure.org/2009,280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • openjur.de

    Betriebsrentenanpassung; Sicherheitsleistung nach § 303 AktG; Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schutzzweck der §§ 4, 16 BetrAVG bei Betriebsrenten; Fehlender Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 303 Aktiengesetz (AktG); Regelungsgehalt des § 16 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG); Ausstattung des abhängigen Unternehmens zur Anpassung ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG

  • Judicialis

    AktG § 302; ; AktG § 303; ; BetrAVG § 4; ; BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 16; ; BGB § 241; ; BGB § 280 Abs. 1; ; ZPO § 287

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Betriebsrentenanpassung und Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de

    Schutzzweck der §§ 4 , 16 BetrAVG bei Betriebsrenten; Fehlender Anspruch auf Sicherheitsleistung nach § 303 AktG; Regelungsgehalt des § 16 BetrAVG; Ausstattung des abhängigen Unternehmens zur Anpassung der Betriebsrenten nach Beendigung eines Beherrschungsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherungsfähigkeit des Anspruchs auf Anpassungsprüfung und -entscheidung ? Voraussetzung eines schützenswerten Sicherungsinteresses ? Berechnungsdurchgriff ? Pflicht zur Sicherung nach Beendigung des Beherrschungsvertrags oder Ausgliederung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gläubigerschutz nach Ende eines Beherrschungsvertrages

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gläubigerschutz nach Ende eines Beherrschungsvertrages; Sicherheitsleistung für künftige Rentenanpassungen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Auflösung eines Konzerns

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrentenanpassung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Sicherheitsleistung bei Konzernentflechtung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Gläubigerschutz nach Ende eines Beherrschungsvertrages; Sicherheitsleistung für künftige Rentenanpassungen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.5.2009)

    Bundesarbeitsgericht erleichtert "Rentnergesellschaften" // Konzernmutter muss für Renten keine Sicherheit leisten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 50
  • ZIP 2009, 2166
  • NZA 2010, 641
  • NZI 2010, 60
  • BB 2009, 1293
  • BB 2009, 2365
  • DB 2009, 2384
  • AuR 2009, 435
  • NZG 2009, 823
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Auch stellen nach derzeitiger Rechtslage künftige Anpassungen keine Verbindlichkeiten im Sinne des deutschen Handelsbilanzrechts dar; ebenso sind die künftigen, auf § 16 BetrAVG beruhenden Anpassungen nach den derzeitigen steuerrechtlichen Bestimmungen auch in der Steuerbilanz nicht zu berücksichtigen (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 52 mwN, AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7).

    Er darf nicht planmäßig herbeigeführt werden (so ausdrücklich BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 53, aaO).

    Diese Vorschrift ermöglicht es dem Gericht, über das Entstehen eines Schadens und die Schadenshöhe sowie über die Höhe einer Forderung "unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung" zu entscheiden (BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 57, AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7).

    Dieser Ausnahmefall darf nicht planmäßig herbeigeführt werden (so ausdrücklich BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 53, AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7).

    Werden Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert, so trifft den versorgungspflichtigen Arbeitgeber grundsätzlich die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Gesellschaft, auf die die Versorgungsverbindlichkeiten ausgegliedert werden, so auszustatten, dass sie nicht nur die laufenden Betriebsrenten zahlen kann, sondern auch zu den gesetzlich vorgesehenen Anpassungen in der Lage ist (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 54, AP UmwG § 131 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 4 Nr. 7).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    § 16 BetrAVG verpflichtet ausweislich seines Wortlauts nur den Arbeitgeber, nicht jedoch den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zur Anpassungsprüfung und -entscheidung (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Zwar gewährt § 16 BetrAVG keine Anpassungsgarantie; das Gesetz sichert nur einen Anspruch auf Anpassungsprüfung und -entscheidung und nicht einen Anspruch auf unbedingte Anpassung (BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Nur in diesem Sinne wird der Begriff "Chance" in den Urteilen des Senats, beispielsweise vom 25. Juni 2002 (- 3 AZR 226/01 - aaO) und 25. April 2006 (- 3 AZR 50/05 - zu B III 2 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) gebraucht.

    Vor diesem Hintergrund ist der frühere Arbeitgeber als Versorgungsschuldner verpflichtet, den realen Wert der eingegangenen Versorgungsverbindlichkeiten zu erhalten, es sei denn, es ist ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zumutbar, die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Dieser richtet sich nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 98, 349).

    Er kann eine dementsprechende Anpassung ablehnen, soweit seine wirtschaftliche Lage dies nicht zulässt (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - zu B III 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49).

    Vor diesem Hintergrund ist der frühere Arbeitgeber als Versorgungsschuldner verpflichtet, den realen Wert der eingegangenen Versorgungsverbindlichkeiten zu erhalten, es sei denn, es ist ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zumutbar, die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat mehrfach ausgeführt hat, mit dem nächsten Anpassungsstichtag entstehe ein neuer Anspruch auf Anpassungsentscheidung (17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 105, 72; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55); diese Ausführungen bezogen sich auf die § 16 BetrAVG zu entnehmende streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht rechtzeitig gerügten Anpassungsentscheidung (Befriedungsfunktion).

    Tut er dies nicht, so erlischt sein Anspruch auf Korrektur und in diesem Sinne entsteht ein neuer Anspruch auf Anpassungsentscheidung (st. Rsp. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - aaO; vgl. ua. 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

    Demgegenüber ist hier entscheidend, dass der Anspruch aus § 16 BetrAVG auf Anpassungsprüfung und -entscheidung das sog. Rentenstammrecht betrifft (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu III 1 der Gründe, aaO).

  • BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    a) Die zu sichernde Forderung ist iSd. § 303 Abs. 1 AktG begründet, wenn sie als solche in dem Sinne entstanden ist, dass für ihr Entstehen der Grund gelegt ist (BAG 8. März 1994 - 9 AZR 197/92 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 76, 79; 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - zu I 1 a aa der Gründe, BAGE 83, 356).

    Sie muss noch nicht fällig, sondern kann befristet oder bedingt sein (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - aaO; vgl. BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - BGHZ 116, 37; 18. März 1996 - II ZR 299/94 - NJW 1996, 1539; Emmerich/Habersack Konzernrecht 9. Aufl. § 20 Rn. 60; MünchKommAktG/Altmeppen 2. Aufl. § 303 Rn. 16 f.; Stephan in K. Schmidt/Lutter (Hrsg.) AktG 2008 § 303 Rn. 9; Koppensteiner in KK-AktG 3. Aufl. § 303 Rn. 15 f.; Hüffer AktG 8. Aufl. § 303 Rn. 3).

    § 303 AktG dient ebenso wie die §§ 225, 321 AktG dem Zweck, die Gläubiger bei Umstrukturierungen, die typischerweise zu einer weniger sicheren oder geringeren Haftungsgrundlage führen, vor einer Schädigung zu bewahren (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - zu I 2 a bb (1) der Gründe, BAGE 83, 356).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat mehrfach ausgeführt hat, mit dem nächsten Anpassungsstichtag entstehe ein neuer Anspruch auf Anpassungsentscheidung (17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 105, 72; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55); diese Ausführungen bezogen sich auf die § 16 BetrAVG zu entnehmende streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht rechtzeitig gerügten Anpassungsentscheidung (Befriedungsfunktion).

    Das Bestehen eines Beherrschungsvertrages rechtfertigt aber - ohne weitere Voraussetzungen - einen sogenannten Berechnungsdurchgriff (BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP BetrAVG § 16 Nr. 29 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 26; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, 81).

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Dieser richtet sich nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 98, 349).

    Dementsprechend ist der volle nicht gedeckte Anpassungsbedarf zu ermitteln (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 98, 349; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353).

  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 299/94

    Voraussetzungen und Umfang der Sicherheitsleistung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Sie muss noch nicht fällig, sondern kann befristet oder bedingt sein (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - aaO; vgl. BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - BGHZ 116, 37; 18. März 1996 - II ZR 299/94 - NJW 1996, 1539; Emmerich/Habersack Konzernrecht 9. Aufl. § 20 Rn. 60; MünchKommAktG/Altmeppen 2. Aufl. § 303 Rn. 16 f.; Stephan in K. Schmidt/Lutter (Hrsg.) AktG 2008 § 303 Rn. 9; Koppensteiner in KK-AktG 3. Aufl. § 303 Rn. 15 f.; Hüffer AktG 8. Aufl. § 303 Rn. 3).

    Damit trägt § 303 AktG dem Risiko Rechnung, dass die Lebensfähigkeit der abhängigen Gesellschaft wegen der Ausrichtung auf das Konzerninteresse nach der Beendigung des Beherrschungsvertrages zweifelhaft ist, sie also über kurz oder lang insolvent wird und Gläubiger mit ihren Forderungen ausfallen (vgl. BGH 16. September 1985 - II ZR 275/84 - zu II der Gründe, BGHZ 95, 330; 18. März 1996 - II ZR 299/94 - zu 1 a der Gründe, NJW 1996, 1539 zu § 26 KErhG; OLG Frankfurt 16. Februar 2000 - 19 U 226/98 - NZG 2000, 933; MünchKommAktG/Altmeppen 2. Aufl. § 303 Rn. 2).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat mehrfach ausgeführt hat, mit dem nächsten Anpassungsstichtag entstehe ein neuer Anspruch auf Anpassungsentscheidung (17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 105, 72; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55); diese Ausführungen bezogen sich auf die § 16 BetrAVG zu entnehmende streitbeendende Wirkung einer früheren, nicht rechtzeitig gerügten Anpassungsentscheidung (Befriedungsfunktion).

    Tut er dies nicht, so erlischt sein Anspruch auf Korrektur und in diesem Sinne entsteht ein neuer Anspruch auf Anpassungsentscheidung (st. Rsp. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - aaO; vgl. ua. 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
    Sie muss noch nicht fällig, sondern kann befristet oder bedingt sein (BAG 30. Juli 1996 - 3 AZR 397/95 - aaO; vgl. BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - BGHZ 116, 37; 18. März 1996 - II ZR 299/94 - NJW 1996, 1539; Emmerich/Habersack Konzernrecht 9. Aufl. § 20 Rn. 60; MünchKommAktG/Altmeppen 2. Aufl. § 303 Rn. 16 f.; Stephan in K. Schmidt/Lutter (Hrsg.) AktG 2008 § 303 Rn. 9; Koppensteiner in KK-AktG 3. Aufl. § 303 Rn. 15 f.; Hüffer AktG 8. Aufl. § 303 Rn. 3).

    Das herrschende Unternehmen kann die Rechtsfolgen der §§ 302, 303 AktG nicht durch den Nachweis abwenden, dass es entstandene Verluste nicht durch die Ausübung von Leitungsmacht verursacht hat (BGH 11. November 1991 - II ZR 287/90 - zu I 2, II 1 b der Gründe, BGHZ 116, 37).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung -

  • OLG Frankfurt, 16.02.2000 - 19 U 226/98
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92

    Haftung im qualifiziert faktischen Konzern

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06

    Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 739/13

    Berechnungsdurchgriff - Beherrschungsvertrag

    Die gegenteilige Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 26. Mai 2009 (- 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) und vom 17. Juni 2014 (- 3 AZR 298/13 - Rn. 80) , auf die sich das Landesarbeitsgericht gestützt hat, gibt der Senat auf.

    Das herrschende Unternehmen habe die infolge der Anpassung der Betriebsrenten etwa entstehenden Verluste der abhängigen Gesellschaft nach § 302 AktG auszugleichen (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 298/13 - Rn. 80; 26. Mai 2009 - 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) .

    b) Im Schrifttum ist die Entscheidung des Senats vom 26. Mai 2009 (- 3 AZR 369/07 - BAGE 131, 50) kontrovers diskutiert worden (vgl. etwa Schäfer ZIP 2010, 2025; Preu/Novara NZA 2011, 1263; Roth Anm. EzA BetrAVG § 16 Nr. 55; Diller/Beck DB 2011, 1052; Cisch/Kruip NZA 2010, 540; Forst/Granetzny BetrAV 2011, 118) .

    c) Der Senat hält nach erneuter Überprüfung an seiner Auffassung aus den Urteilen vom 26. Mai 2009 (- 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) und vom 17. Juni 2014 (- 3 AZR 298/13 - Rn. 80) nicht fest.

    Im Hinblick darauf, dass der Kläger sich seit dem Berufungsverfahren ausschließlich auf die bisherige Rechtsprechung des Senats aus den Urteilen vom 26. Mai 2009 (- 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) und vom 17. Juni 2014 (- 3 AZR 298/13 - Rn. 80) gestützt und seinen im ersten Rechtszug noch gehaltenen Vortrag zur negativen Einflussnahme der G Group AG auf die Beklagte nicht mehr aufgegriffen hat, gebieten es Gründe des fairen Verfahrens, beiden Parteien im Lichte der geänderten Rechtsprechung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Senats zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast ergänzenden Vortrag zu ermöglichen.

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 298/13

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang

    Das herrschende Unternehmen hat die infolge der Anpassung der Betriebsrenten etwa entstehenden Verluste der abhängigen Gesellschaft nach § 302 AktG auszugleichen (BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 369/07 - Rn. 31, BAGE 131, 50) .
  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 57/15

    Betriebsrentenanpassung: Berechnungsdurchgriff bei Bestehen eines

    Ob die vom Kläger zur Stütze seiner Klage herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2009 (BAG, ZIP 2009, 2166 Rn. 31) als Aufgabe der ständigen höchstrichterlichen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu werten sei, sei unerheblich.

    Am 26. Mai 2009 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein solcher Berechnungsdurchgriff bei Bestehen eines Beherrschungsvertrages ohne weitere Voraussetzungen gerechtfertigt sei (BAG, ZIP 2009, 2166 Rn. 31).

    Der Kläger konnte sich bei Erhebung der Klage vielmehr auf die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stützen, nach der bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ein Berechnungsdurchgriff ohne weitere Voraussetzungen erfolgen sollte (BAG, ZIP 2009, 2166 Rn. 31), und musste nicht schon vorsorglich mit einer anderen Rechtsansicht rechnen.

    Das Landgericht hat sich in seinem Urteil vielmehr auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2009 (BAG, ZIP 2009, 2166) berufen und ihr nur nicht entnommen, dass bei Bestehen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ein Berechnungsdurchgriff ohne weitere Voraussetzungen erfolgen sollte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2748
BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08 (https://dejure.org/2009,2748)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2009 - 4 ABR 99/08 (https://dejure.org/2009,2748)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 (https://dejure.org/2009,2748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; ZPO § ... 563; ; TVÜ-VKA § 1; ; TVÜ-VKA § 17; ; TVÜ-VKA Anlage 3 Entgeltgruppe 1; ; RahmenTV zu § 20 Abs. 1 BMT-G II § 2; ; Bezirkstarifvertrag Nr. 2 zum BMT-G II (vom 28. Februar 1991 i.d.F. vom 25. April 1994) § 2 Abs. 1; ; Bezirkstarifvertrag Nr. 2 zum BMT-G II (vom 28. Februar 1991 i.d.F. vom 25. April 1994) Protokollerklärung zu § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD [einfachste Tätigkeit]

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Küchenhilfe im öffentlichen Dienst

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD - mehrere Teiltätigkeiten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 131, 36
  • AuR 2009, 435
  • NZA-RR 2009, 672
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Hierzu gehört auch der BTV Nr. 2. Die Bezirkstarifverträge gelten aber nach § 1 Abs. 2 iVm. § 17 Abs. 2 TVÜ-VKA nicht für ab dem 1. Oktober 2005 in die Entgeltgruppe 1 TVöD neu eingestellte Beschäftigte (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 f.).

    b) Diese Abweichung von § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bezieht sich allerdings nur auf die Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse, nicht auf die Eingruppierungsgrundsätze (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 19).

    Vielmehr verdeutlichen die Tarifvertragsparteien durch ihre Wortwahl "zum Beispiel", dass hier nicht abschließend Tätigkeiten aufgeführt werden, die sie dieser bestimmten Entgeltgruppe zuordnen wollen (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 46 mwN).

    Zum anderen - und vorliegend maßgebend - handelt es sich bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 1 TVöD nach § 1 Abs. 2, § 17 Abs. 2 TVÜ-VKA in Verbindung der Anlage 3 zum TVÜ-VKA um eine eigenständige und vorrangige Neuregelung ohne Bezug zu den bezirklichen Lohngruppenverzeichnissen (Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 39).

    Die unbestimmten Rechtsbegriffe sind dann im Lichte der Oberbegriffe auszulegen (Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 27).

    Bei der Auslegung von Tätigkeitsbeispielen gelten die allgemeinen Regeln für die Auslegung eines normativen Teils eines Tarifvertrages (zu den Maßstäben etwa Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a [2] [c] [bb] der Gründe, BAGE 113, 291, 299; jew. mwN).

    Mit dem Begriff der Hausarbeit werden verschiedenartige Tätigkeiten im Haushalt erfasst, die Hausarbeiter sowie Hausarbeiterinnen verrichten, ohne dass ein fest umrissenes oder auf einen Aufgabenbereich begrenztes Tätigkeitsfeld besteht, für den die betreffende Person eingestellt wurde (Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 32 f.).

    Deren Nennung wäre neben dem hier maßgebenden Tätigkeitsbeispiel entbehrlich, wenn bereits der tarifliche Begriff der "Hausarbeiter/innen" alle Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich abschließend erfassen wollte (dazu Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 33).

    Ausgehend von den Maßstäben zur Beurteilung einer einfachsten Tätigkeit iSd. tariflichen Oberbegriffs (dazu ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 47 ff.) ist die Teiltätigkeit der Beschäftigten auch bei Verwendung der genannten Maschinen der Beispielstätigkeit zuzuordnen.

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Tätigkeiten nachfolgend nur nach einer nennenswerten, mit der Annahme einer einfachsten Tätigkeit regelmäßig nicht mehr zu vereinbarenden Einarbeitungszeit (dazu Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 50) durchgeführt werden können.

    Daraus kann nicht geschlossen werden, dass Reinigungsarbeiten keine einfachsten Tätigkeiten sein können (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 52 mwN).

  • BAG, 20.01.1982 - 4 AZR 392/79

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten - Selbständige Bewertung - Gesamttätigkeit -

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Dabei ist zunächst die Prüfung erforderlich, ob eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit ausgeübt wird oder unterschiedliche Tätigkeiten, die tatsächlich trennbar und jeweils rechtlich selbständig bewertbar sind (Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - Rn. 22, AP BMT-G II § 20 Nr. 9; zum TV AL II: 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 11, AP TV AL II § 51 Nr. 12; 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TV AL II § 51 Rn. 1).

    Demgemäß darf regelmäßig nur auf die zeitlich mindestens zur Hälfte auszuübende Tätigkeit und nicht auf sonstige Beurteilungskriterien abgestellt werden (so auch zu "überwiegende Tätigkeit" nach § 51 TVAL II: Senat 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - mwN, AP TVAL II § 51 Nr. 1).

    Vielmehr gilt nach der tariflichen Regelung des § 2 Abs. 1 RahmenTV zu § 20 BMT-G II und dem Lohngruppenverzeichnis zu § 2 Abs. 1 BTV Nr. 2 nichts anderes, als es der Senat bereits für die insoweit vergleichbaren Regelungen des § 21 MTB II und des § 51 TVAL II ausgeführt hat (zu § 21 MTB II: 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 - AP MTB II § 21 Nr. 3; 4. Juni 1980 - 4 AZR 497/78 - AP MTB II § 21 Nr. 4; zu § 51 TVAL II: 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TVAL II § 51 Nr. 1; jew. mwN).

    Das ergibt sich für den BTV Nr. 2 auch insbesondere daraus, dass es bei den Lohngruppen zu § 2 BTV Nr. 2 an der typischen Summierung von Heraushebungsmerkmalen fehlt, die den Senat veranlasst haben, die früheren Vorschriften der §§ 22, 23 BAT so auszulegen, dass danach sowohl eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit angenommen als auch auf die überwiegend auszuübende Tätigkeit abgestellt werden kann (zu § 51 TVAL II s. 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - mwN, AP TVAL II § 51 Nr. 1).

  • BAG, 20.02.1963 - 4 AZR 13/62

    Aufgabenkreis eines Angestellten - Zusammensetzung aus mehreren Tätigkeiten -

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur überprüfen, ob die jeweiligen Begriffe verkannt wurden, ob bei ihrer Anwendung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden ist, oder ob die Beurteilung unter Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (Senat 25. August 1993 - 4 AZR 577/92 - AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 5; 28. Februar 1973 - 4 AZR 190/72 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 66; 6. Juni 1973 - 4 AZR 387/72 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 70 = EzA BAT §§ 22 - 23 VergGr. IVb 1 Nr. 1; 20. Februar 1963 - 4 AZR 13/62 - AP TOA § 3 Nr. 97; jew. mwN).

    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der auszuübenden Gesamttätigkeit, wird der Beschäftigte in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert (s. bereits Senat 20. Februar 1963 - 4 AZR 13/62 - AP TOA § 3 Nr. 97; weiterhin 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244) und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (Senat 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - zu II 2 der Gründe, BAGE 29, 364, zu § 22 BAT).

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Dabei ist zunächst die Prüfung erforderlich, ob eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit ausgeübt wird oder unterschiedliche Tätigkeiten, die tatsächlich trennbar und jeweils rechtlich selbständig bewertbar sind (Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - Rn. 22, AP BMT-G II § 20 Nr. 9; zum TV AL II: 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 11, AP TV AL II § 51 Nr. 12; 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP TV AL II § 51 Rn. 1).

    Dafür gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (Senat 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 17, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210; 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - aaO.; 15. Februar 2006 - 4 AZR 634/04 - Rn. 17, BAGE 117, 92, 99).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Denn der Beschäftigte ist in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (Senat 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Bei der Auslegung von Tätigkeitsbeispielen gelten die allgemeinen Regeln für die Auslegung eines normativen Teils eines Tarifvertrages (zu den Maßstäben etwa Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26; 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - zu I 2 a [2] [c] [bb] der Gründe, BAGE 113, 291, 299; jew. mwN).
  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der auszuübenden Gesamttätigkeit, wird der Beschäftigte in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert (s. bereits Senat 20. Februar 1963 - 4 AZR 13/62 - AP TOA § 3 Nr. 97; weiterhin 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244) und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (Senat 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - zu II 2 der Gründe, BAGE 29, 364, zu § 22 BAT).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der auszuübenden Gesamttätigkeit, wird der Beschäftigte in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert (s. bereits Senat 20. Februar 1963 - 4 AZR 13/62 - AP TOA § 3 Nr. 97; weiterhin 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36, BAGE 122, 244) und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (Senat 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - zu II 2 der Gründe, BAGE 29, 364, zu § 22 BAT).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Die Rechtsprechung des Senats zu §§ 22, 23 BAT in der bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Fassung (dazu 9. November 1973 - 4 AZR 27/73 - BAGE 25, 371) kann für die Auslegung von § 2 BTV Nr. 2 nicht herangezogen werden.
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07

    Eingruppierung - Pädagogischer Mitarbeiter im Unterricht (Sachsen-Anhalt)

    Auszug aus BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08
    Bei unbestimmten Rechtsbegriffen ist die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich darauf beschränkt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, ob die Unterordnung des Sachverhalts (Subsumtion) unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (st. Rspr., etwa Senat 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 - Rn. 24, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 34).
  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 497/78

    Hochempfindliche Geräte - Komplizierte Geräte - Besonders schwierige

  • BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 553/76

    Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Tarifliche Mindestvergütung - Überwiegend

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 280/94

    Eingruppierung eines Vermessungstechnikers

  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 634/04

    Korrigierende Rückgruppierung - MTArb

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 410/05

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugelektrikers bei den Stationierungsstreitkräften

  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92

    Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger -

  • LAG München, 21.11.2007 - 10 TaBV 81/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur Eingruppierung - Eingruppierung einer

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89

    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

  • BAG, 28.02.1973 - 4 AZR 190/72

    Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Tarifrechtliche Bewertung -

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14

    Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG

    Anders verhält es sich, wenn dem Beschäftigten im Rahmen der Aufgaben ein eigenständiger, nicht gänzlich unbedeutender Entscheidungs- oder Verantwortungsbereich übertragen wurde (vgl. BAG, Beschl. v. 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 - BAGE 129, 238, juris Rn. 50; ebenso BAG, Beschl. v. 20.05.2009 - 4 ABR 99/08 - BAGE 131, 36, juris Rn. 36).
  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die vorstehende Vergütungsordnung im Rahmen einer Gesamtbetriebsvereinbarung entsprechend anzuwenden ist (für Arbeitsvertragsrichtlinien BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 11) , sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (zu den Maßstäben ausf. BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 35; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30, BAGE 131, 36; jew. mwN) .

    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamttätigkeit, ist der Kläger in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 131, 36) .

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Diese Abweichung von § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bezieht sich auf die Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse, allerdings nicht auf die Eingruppierungsgrundsätze (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 ff.; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

    Der Beschäftigte ist entsprechend der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (s. auch Senat 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 44/11

    Änderungskündigung

    (a) Sind einem allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmal einer Lohngruppe konkrete Richt-, Regel- oder Tätigkeitsbeispiele beigefügt, ist das Tätigkeitsmerkmal regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG 21. April 2010 - 4 AZR 735/08 - Rn. 20; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30 mwN, BAGE 131, 36) .
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Dagegen sind tatsächlich getrennte und nicht im Zusammenhang stehende Tätigkeiten als Teiltätigkeiten getrennt zu bewerten (BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 274/20 - Rn. 22; 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - [zum TVAL II]; sh. auch BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 22, BAGE 131, 36) .

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht die Begriffe der Gesamt- und Teiltätigkeit als solche erkannt und bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 25. September 2013 - 4 AZR 99/12 - Rn. 14; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 21, BAGE 131, 36; sh. bereits BAG 10. März 1971 - 4 AZR 190/70 -) .

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 16/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Diese Abweichung von § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bezieht sich nur auf die Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse, allerdings nicht auf die Eingruppierungsgrundsätze (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 ff.; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

    Der Beschäftigte ist entsprechend der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (s. auch BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 735/08

    Eingruppierung einer Vorarbeiterin in der Systemgastronomie

    Das Landesarbeitsgericht hat keine Ausführungen dazu gemacht, ob es sich bei den einzelnen Tätigkeiten der Klägerin um eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder um verschiedene, tariflich getrennt zu bewertende Teiltätigkeiten handelt (vgl. zu den Maßstäben BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 21 ff., AP TVÜ § 17 Nr. 2; 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - Rn. 22, AP BMT-G II § 20 Nr. 9; 15. Februar 2006 - 4 AZR 634/04 - Rn. 17, BAGE 117, 92; 25. August 1993 - 4 AZR 577/92 - zu B II 2 der Gründe, AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 5).

    (2) Das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass bei Vergütungsgruppen, in denen einem allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmal konkrete Beispiele beigefügt sind, das Tätigkeitsmerkmal regelmäßig dann erfüllt ist, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30 mwN, AP TVÜ § 17 Nr. 2; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 32, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 310; 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - zu II 4 c der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 17/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Diese Abweichung von § 17 Abs. 1 TVÜ-VKA bezieht sich nur auf die Vergütungsordnungen und Lohngruppenverzeichnisse, allerdings nicht auf die Eingruppierungsgrundsätze (ausf. Senat 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 17 ff.; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

    Der Beschäftigte ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 iVm. Satz 2 BZLT Nr. 5 G in die höchste Entgeltgruppe eingruppiert, bei der unter Einbeziehung der Anteile der Teiltätigkeiten aus dieser und gegebenenfalls den Anteilen aus höheren Entgeltgruppen ein Gesamtzeitanteil von mindestens der Hälfte der auszuübenden Tätigkeit oder mehr erreicht ist (s. auch BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 36; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 -).

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Dagegen sind tatsächlich getrennte und nicht im Zusammenhang stehende Tätigkeiten als Teiltätigkeiten getrennt zu bewerten (BAG 2. Juni 2021 - 4 AZR 274/20 - Rn. 22; 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - [zum TVAL II]; sh. auch BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 22, BAGE 131, 36) .

    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht die Begriffe der Gesamt- und Teiltätigkeit als solche erkannt und bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 25. September 2013 - 4 AZR 99/12 - Rn. 14; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 21, BAGE 131, 36; sh. bereits BAG 10. März 1971 - 4 AZR 190/70 -) .

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 780/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die vorstehende Vergütungsordnung im Rahmen einer Gesamtbetriebsvereinbarung entsprechend anzuwenden ist (für Arbeitsvertragsrichtlinien BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 11) , sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (zu den Maßstäben ausf. BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 35; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30, BAGE 131, 36; jew. mwN) .

    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamttätigkeit, ist der Kläger in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 131, 36) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 21 TaBV 2319/14

    Eingruppierung - Tarifvertrag über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütung

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 45/11

    Änderungskündigung

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2011 - 16 Sa 681/11

    Eingruppierung; Tätigkeit im Sozial- und Erziehungsdienst

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16

    Eingruppierung - Arbeitsaufgabe einer Haushaltshilfe in einem diözesanen

  • ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

  • LAG Hessen, 25.08.2011 - 5 TaBV 33/11

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzung

  • LAG Niedersachsen, 16.03.2012 - 14 Sa 932/11

    Darlegungs- und Beweislast im Eingruppierungsprozess; Anforderungen an die

  • KAG Augsburg, 25.01.2017 - 1 MV 15/16

    Eingruppierung - Arbeitsaufgabe einer Haushaltshilfe in einem diözesanen

  • Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 25.01.2017 - 1 MV 15/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4768
LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09 (https://dejure.org/2009,4768)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2009 - 11 Sa 410/09 (https://dejure.org/2009,4768)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2009 - 11 Sa 410/09 (https://dejure.org/2009,4768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei Annahmeverzug; Darlegungslast der Arbeitgeberin

  • LAG Düsseldorf PDF

    BGB §§ 297, 611 Abs. 1, 615 S. 1; EntgeltFG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

  • hensche.de

    Krankheit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei Annahmeverzug; Darlegungslast der Arbeitgeberin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsfähigkeitsbescheinigung kann mit begründeten Zweifeln erschüttert werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2009, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02

    Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09
    aa) Die Darlegungs- und Beweislast für das Unvermögen des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu verrichten, trägt der Arbeitgeber (BAG 29.10.1998 - 2 AZR 666/97 - EzA § 615 BGB Nr. 91; BAG 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 2).

    (BAG 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 2; LAG Köln 29.11.2006 - 7 Sa 1646/05 - LAGE § 615 BGB 2002 Nr. 6).

  • LAG Köln, 29.11.2006 - 7 Sa 1646/05

    Annahmeverzug; Arbeitsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09
    (BAG 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 2; LAG Köln 29.11.2006 - 7 Sa 1646/05 - LAGE § 615 BGB 2002 Nr. 6).

    Die Verpflichtung der Beklagten, weitestmöglich auf etwa im Annahmeverzugszeitraum noch bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen des Klägers Rücksicht zu nehmen, folgte im Übrigen auch aus seiner Anerkennung nach § 2 Abs. 3 SGB IX als ein einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellter behinderter Mensch (vgl. LAG Köln 29.11.2006 - 7 Sa 1646/05 - a. a. O.).

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09
    Leistungsunfähigkeit aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber seine vertraglich geschuldete Tätigkeit wegen Krankheit nicht mehr ausüben kann, oder nicht mehr ausüben sollte, weil die Heilung einer vorhandenen Krankheit nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert wird (BAG 23.01.2008 - 5 AZR 393/07 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 22).
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09
    (2.) Da die Überprüfung der Richtigkeit der von dem Kläger vorgelegten Arbeitsfähigkeitsbescheinigungen unter entsprechender Anwendung der Grundsätze zu erfolgen hat, die zur Überprüfung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG entwickelt worden sind (vgl. dazu mehr ErfK/Dörner, 9. Aufl. 2009, § 5 EFZG Rz. 15, 16), musste die Beklagte nunmehr begründete Zweifel an der Richtigkeit dieser ärztlichen Bescheinigungen aufzeigen, um ihren Beweiswert zu erschüttern (vgl. BAG 11.10.2006 - 5 AZR 755/05 - AP Nr. 9 zu § 5 EntgeltFG).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09
    aa) Die Darlegungs- und Beweislast für das Unvermögen des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu verrichten, trägt der Arbeitgeber (BAG 29.10.1998 - 2 AZR 666/97 - EzA § 615 BGB Nr. 91; BAG 05.11.2003 - 5 AZR 562/02 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 2).
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 192/08

    Annahmeverzug - Fortbildungsverpflichtung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09
    Ob es sich um gesundheitliche, rechtliche oder andere Gründe handelt, ist nicht maßgebend (BAG 18.03.2009 - 5 AZR 192/08 - Rz. 13, EzA § 615 BGB 2002 Nr. 28).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 410/09
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzungen für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 Sa 249/13

    Annahmeverzugslohn

    Macht der Arbeitgeber geltend, der Arbeitnehmer sei nicht leistungsfähig gewesen (§ 297 BGB), hat er als Gläubiger die Beweislast für die fehlende Leistungsfähigkeit oder den fehlenden Leistungswillen des Arbeitnehmers zu tragen (BAG 23.01.2008 EzA § 615 BGB 2002 Nr. 22; s.a. Landesarbeitsgericht Düsseld. 03.09.2009 - 11 Sa 410/09, AuR 2009, 435).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 09.03.2009 - 9 Sa 378/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8936
LAG Niedersachsen, 09.03.2009 - 9 Sa 378/08 (https://dejure.org/2009,8936)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.2009 - 9 Sa 378/08 (https://dejure.org/2009,8936)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 2009 - 9 Sa 378/08 (https://dejure.org/2009,8936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mobbing durch eine Vorgesetzte - arbeitsübliche Konfliktsituation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 BGB; § 241 Abs. 2 BGB; § 253 Abs. 2 BGB; § 278 BGB; § 280 Abs. 1 S. 1 BGB; § 823 Abs. 1 BGB; § 831 Abs. 1 S. 2 BGB; § 842 BGB; § 106 GewO
    Unsubstantiierter Mobbingvorwurf einer Pflegehelferin in psychiatrischer Klinik bei Maßnahmen in Ausübung des Direktionsrecht

  • Wolters Kluwer

    Unsubstantiierter Mobbingvorwurf einer Pflegehelferin in psychiatrischer Klinik bei Maßnahmen in Ausübung des Direktionsrecht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobbing durch Vorgesetzte - Schikane

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 842

  • rechtsportal.de

    Unsubstantiierter Mobbingvorwurf einer Pflegehelferin in psychiatrischer Klinik bei Maßnahmen in Ausübung des Direktionsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AuR 2009, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2009 - 9 Sa 378/08
    Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter, im Regelfall des Persönlichkeitsrechts und/oder die Gesundheit des Betroffenen zu beeinträchtigen (vgl. BAG vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2007, Seite 1154 ff., insbesondere Rn. 58; BAG vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2008, S. 223 ff. insbesondere Rn. 56 ff.).

    Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen und seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird (BAG vom 16.05.2007 a. a. O. Rn. 72).

    Insoweit soll es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann an der erforderlichen Täter-Opfer-Konstellation fehlen (vgl. zu alledem BAG vom 16.05.2007 a. a. O. Rn. 85, 86 sowie vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers = EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 8 Rn. 36 ff.).

    Insofern kann dahinstehen, welche konkreten Pflichten den Arbeitgeber treffen, um in seinen Betrieb Mobbing zu verhindern (vgl. BAG vom 16.05.2007 a. a. O. Rn. 106).

    Es liegen, wie ausgeführt, keine Verletzungshandlungen vor, die zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts führen, wobei Persönlichkeitsrechtsverletzungen nur dann zu einem Schmerzensgeldanspruch führen können, wenn eine besonders schwerwiegende Verletzung vorliegt (vgl. BAG vom 16.05.2007 a. a. O. Rn. 122 m. w. N.).

    Auch aus einer herausgehobenen Stellung eines Arbeitnehmers könnte folgen, dass erteilte Weisungen offensichtlich herabsetzend sind (vgl. BAG vom 16.05.2007 a. a. O. Rn. 122 und BAG vom 25.10.2007 a. a. O).

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2009 - 9 Sa 378/08
    Bei der Gesamtbetrachtung zahlreicher einzelner behaupteter Schikanehandlungen durch eine Vorgesetzte sind Konfliktsituationen auszunehmen, die im Arbeitsleben üblich sind (vgl. Rspr. d. BAG v. 16.05.2007, 8 AZR 709//06; 24.06.2008, 8 AZR 347/07).

    Insoweit soll es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann an der erforderlichen Täter-Opfer-Konstellation fehlen (vgl. zu alledem BAG vom 16.05.2007 a. a. O. Rn. 85, 86 sowie vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers = EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 8 Rn. 36 ff.).

    Selbst nicht mehr sozialadäquate Maßnahmen können Persönlichkeitsrechtsverletzungen nur dann auslösen, wenn weitere Anhaltspunkte vorliegen (BAG vom 24.04.2008 a. a. O. Rn. 38 für den Ausspruch einer Kündigung).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.03.2009 - 9 Sa 378/08
    Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter, im Regelfall des Persönlichkeitsrechts und/oder die Gesundheit des Betroffenen zu beeinträchtigen (vgl. BAG vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2007, Seite 1154 ff., insbesondere Rn. 58; BAG vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Mobbing = NZA 2008, S. 223 ff. insbesondere Rn. 56 ff.).

    Auch aus einer herausgehobenen Stellung eines Arbeitnehmers könnte folgen, dass erteilte Weisungen offensichtlich herabsetzend sind (vgl. BAG vom 16.05.2007 a. a. O. Rn. 122 und BAG vom 25.10.2007 a. a. O).

  • LAG Düsseldorf, 26.03.2013 - 17 Sa 602/12

    893.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing?

    Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrunde liegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter - im Regelfall das Persönlichkeitsrecht und/oder die Gesundheit des Betroffenen - zu beeinträchtigen (vgl. (BAG 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - NZA 2009, 38; BAG 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - DB 2009, 68; BAG v. 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - NZA 2008, 223; BAG v. 16.05.2007 - 8 AZR 709/06 - NZA 2007, 1154; LAG Niedersachsen v. 09.03.2009 - 9 Sa 378/08 - juris; Thüringer LAG 15.02.2001 - 5 Sa 102/2000 - aaO; 10.06.2004 - 1 Sa 148/01 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 8a; LAG Schleswig-Holstein 19.03.2002 - 3 Sa 1/02 - NZA-RR 2002, 457).
  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 118/20

    Mobbing; Auslegung eines auf Schmerzensgeld gerichteten Klageantrags; billige

    Es kann in diesem Zusammenhang ferner dahinstehen, ob der Ausspruch von Abmahnungen bereits deshalb keine arbeitgeberseitige Schikane darstellen könnte, weil der Arbeitnehmer gegen ihm erteilte Abmahnungen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen könne, wenn er diese für unberechtigt hält (so Landesarbeitsgericht Hannover, Urteil vom 9. März 2009 - 9 Sa 378/08, Rn. 33, juris; offen gelassen: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 18. November 2010 - 15 Sa 455/10, Rn. 133, juris), weil der Kläger vorliegend jedenfalls gegen die überwiegende Anzahl der Abmahnungen auf deren Entfernung aus der Personalakte geklagt hat und weil die Berufungskammer nach Durchsicht aller Abmahnungen, soweit sie vom Kläger zur Gerichtsakte gereicht wurden, keinen Schikanecharakter zu erkennen vermag.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2012 - 5 Sa 687/11

    Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Tonaufzeichnung und unsubstantiierter

    Denn nicht jede Meinungsverschiedenheit oder Auseinandersetzung zwischen Kollegen und/ oder Vorgesetzten und Untergebenen kann den Begriff "Mobbing" erfüllen, weil es dem Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent ist, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese Ausdruck des Ziels sind, den Anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen (LAG Schleswig Holstein 19.03.2002, NZA-RR 2002, 457; LAG Hamm 25.06.2002, NZA-RR 2003, 8; LAG Niedersachsen 09.03.2009 - 9 Sa 378/08 - AuR 2009, 435 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 3 Sa 371/15

    Mobbing

    Denn nicht jede Meinungsverschiedenheit oder Auseinandersetzung zwischen Kollegen und/oder Vorgesetzten und Untergebenen kann den Begriff "Mobbing« erfüllen, weil es dem Zusammenarbeiten mit anderen Menschen Immanent ist, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese Ausdruck des Ziels sind, den Anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen (LAG SchlH 19.3.2002 NZA-RR 2002, 457; LAG Hamm 25.6. 2002 NZA-RR 2003, 8; LAG Nds. 9.3.2009 - 9 Sa 378/08, AuR 2009, 435 LS; s. Jansen/Hartmann NJW 2012, 1540 ff.).
  • LAG Thüringen, 25.01.2022 - 1 Sa 269/20

    Psychische Erkrankung durch Mobbing - Zahlung von Schmerzensgeld - Entschädigung

    Daher gilt es, sozial- und rechtsadäquates Verhalten aufgrund einer objektiven Betrachtungsweise, d.h. ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers, von der rechtlichen Bewertung auszunehmen (LAG Niedersachsen 09.03.2009 - 9 Sa 378/08, Rn. 30).
  • LAG München, 30.10.2014 - 4 Sa 159/14

    Entschädigung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mobbing

    Erforderlich sind nach einer - im Anschluss an die Entscheidungen der Fünften Kammer des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 15.02.2001 und vom 10.04.2001 (; vgl. auch LAG Thüringen, 5 Sa 63/04, DB 2005, S. 1974 f (LS)) - verbreiteten Definition näher aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen, die der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienen, nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall ein von der Rechtsordnung missbilligtes Ziel verfolgen und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre, den Körper oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen (vgl. etwa aus jüngerer Zeit auch LAG München, U. v. 01.02.2012, 10 Sa 685/11; U. v. 10.12.2009, 2 Sa 710/09; U. v. 23.09.2009, 9 Sa 296/09; U. v. 12.08.2009, 10 Sa 306/09; U. v. 24.04.2008, 4 Sa 1200/07, juris - II. 1. b) aa) d. Gr. - s. a. LAG Niedersachsen, U. v. 09.03.2009, 9 Sa 378/08, BeckRS 2010, 66442 = ArbG aktuell 2010, S. 128; SächsLAG, U. v. 15.02.2005, 2 Sa 751/03, AuA 2005, S. 687; LAG Thüringen, 1 Sa 148/01, ZTR 2004, S. 596 f = LAGReport 2004, S. 347 f; LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 03.05.2006, 9 Sa 43/06 (juris); LAG Mecklenburg-Vorpommern, U. v. 30.03.2006, 1 Sa 461/05 (juris); LAG SchleswigHolstein, U. v. 28.03.2006, 5 Sa 595/05, NZA-RR 2006, S. 402 f; LAG Hamm, U. v. 23.03.2006, 8 Sa 949/05 (juris); LAG Düsseldorf, U. v. 22.07.2004, 5 TaBV 38/04 (juris); LAG Schleswig-Holstein, U. v. 01.04.2004, 3 Sa 542/03, NZA-RR 2005, S. 15 f; OLG Stuttgart, U. v. 28.07.2003, 4 U 51/03, VersR 2004, S. 786 f; LAG Nürnberg, U. v. 02.07.2002, 6 (3) Sa 154/01, NZA-RR 2003, S. 121 f; LAG Nürnberg, U. v. 25.04.2006, 6 Sa 864/05 (offensichtlich nv); so auch die ständige Rspr. der Berufungskammer, zuletzt etwa U. v. 26.06.2014, 4 Sa 20/14; Abeln/Gaudernack, Mobbing in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte, LAGReport 2005, S. 225 f, m. w. N.; Benecke, RdA 2008, S. 357 f; Benecke, NZA-RR 2003, S. 225 f; Sasse, BB 2008, S. 1450 f).
  • LAG Hamm, 15.03.2012 - 15 Sa 1424/11

    Mobbing durch den Arbeitgeber; Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit

    Dies nimmt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hannover vom 09.03.2009 (9 Sa 378/08) auch nur für den Ausspruch einer einmaligen Abmahnung an.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2012 - 5 Sa 701/11

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings

    Denn nicht jede Meinungsverschiedenheit oder Auseinandersetzung zwischen Kollegen und/ oder Vorgesetzten und Untergebenen kann den Begriff "Mobbing" erfüllen, weil es dem Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent ist, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese Ausdruck des Ziels sind, den Anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen (LAG Schleswig Holstein 19.03.2002, NZA-RR 2002, 457; LAG Hamm 25.06.2002, NZA-RR 2003, 8; LAG Niedersachsen 09.03.2009 - 9 Sa 378/08 - AuR 2009, 435 LS).
  • LAG Hamm, 18.11.2010 - 15 Sa 455/10

    Schmerzensgeld, Schadensersatz

    Dies nimmt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hannover vom 09.03.2009 (9 Sa 378/08) auch nur für den Ausspruch einer einmaligen Abmahnung an.
  • ArbG Rheine, 22.10.2009 - 2 Ca 643/08

    Schmerzensfeld, Schadensersatz wegen Mobbing, Abmahnung, Kausalität

    Die Zusammenfassung der einzelnen Verhaltensweisen erfolgt dabei durch die ihnen zugrundeliegende Systematik und Zielrichtung, Rechte und Rechtsgüter, im Regelfall das Persönlichkeitsrecht und /oder die Gesundheit des Betroffenen zu beeinträchtigen (BAG 16.05.2007, 8 AZR 709/06, NZA 2007 1154; BAG 25.10.2007 8 AZR 593/06, NZA 2008, 223; LAG Niedersachsen 9.03.2009 9 Sa 378/08 JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3396
LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09 (https://dejure.org/2009,3396)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09 (https://dejure.org/2009,3396)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 (https://dejure.org/2009,3396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

  • Wolters Kluwer

    Unterstützungsstreik im Bereich des Flugverkehrs und der Flugsicherung; Unbegründeter Eilantrag zur Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen

  • Betriebs-Berater

    Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich zulässig

  • hensche.de

    Streik: Sympathiestreik, Arbeitskampf, Streik: Solidaritätsstreik, Streik: Unterstützungsstreik

  • Betriebs-Berater

    Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich zulässig

  • Judicialis

    LuftVG § 27 c Abs. 2; ; LuftVG § ... 27c Abs. 2 Nr. 1 lit. a; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; ZPO § 922 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 936; ; ZPO § 945; ; ArbGG § 62 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitskampf im Bereich der Deutschen Flugsicherung ist zulässig

  • rechtsportal.de

    Unterstützungsstreik im Bereich des Flugverkehrs und der Flugsicherung; unbegründeter Eilantrag zur Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lag-baden-wuerttemberg.de (Pressemitteilung)

    DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ./. GdF Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. - Keine Untersagung eines Unterstützungsstreiks am Flughafen Stuttgart

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich zulässig

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit eines Sympathiestreiks gegen die Deutsche Flugsicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 631
  • AuR 2009, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
    Durch den lediglich zur Unterstützung eines Hauptarbeitskampfes geführten Streik werden in der Regel nicht die für die Streikenden geltenden Tarifverträge in Frage gestellt, sondern andere Streikende bei ihrer Forderung nach dem Abschluss eines Tarifvertrages über tariflich nicht geregelte Gegenstände unterstützt (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - AP Nr. 173 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Rdnr. 30).

    2.2.2.1 Bei der Bewertung des in Aussicht gestellten Unterstützungsstreiks bei der Antragstellerin geht die erkennende Kammer von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus (BAG 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - AP Nr. 173 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (BAG 19.06.2007 aaO).

    Dabei hat das Bundesarbeitsgericht für die gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen bei einem Unterstützungsstreik verschiedene Prüfkriterien entwickelt (BAG 19.06.2007 aaO, Rdnr. 44 ff.):.

    Wenn man die vom BAG im Urteil vom 19.06.2007 (aaO) entwickelten Prüfkriterien für die Verhältnismäßigkeit eines Unterstützungsstreiks auf den vorliegenden Lebenssachverhalt anwendet, ist festzustellen, dass auch keines der nicht abschließend genannten Kriterien, die gegen eine Unverhältnismäßigkeit des Unterstützungsstreiks sprechen, vorliegend erfüllt ist.

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
    Angesichts der aus Art. 9 Abs. 3 GG hergeleiteten verfassungsrechtlichen Garantie des Arbeitskampfmittels Streik (BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85 - BVerfGE 88, 103, Gründe C II. 1., Rdnr. 43) kann ein völliger Ausschluss des Streiks in bestimmten Wirtschaftsbereichen nicht als zulässig angesehen werden.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85 - a.a.O.) hat festgestellt, dass die Koalitionsfreiheit auch den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gewährleistet ist, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllen.

  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf ist nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich zulässig (in der Literatur z. B. Kissel, Arbeitskampfrecht, § 65 Rdnr. 9 m.w.N.; in der Rechtsprechung z. B. zuletzt Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2008, 59, Rdnr. 91).

    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - a.a.O., Rdnr. 93; LAG Köln 19.03.2007 - 12 Ta 41/07 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 77; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, a.a.O., § 65 Rdnr. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rdnr. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 6. Auflage, § 62 Rdnr. 113 jeweils m.w.N.).

  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - a.a.O., Rdnr. 93; LAG Köln 19.03.2007 - 12 Ta 41/07 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 77; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, a.a.O., § 65 Rdnr. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rdnr. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 6. Auflage, § 62 Rdnr. 113 jeweils m.w.N.).

    Davon geht - soweit ersichtlich - auch die ganz überwiegende Ansicht aus (Hessisches LAG 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04 - a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 14.06.2007 - 11 Sa 208/07 - LAG Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 78; Löwisch, Besondere Grenze der Streikfreiheit in der Luftfahrt?, ZFA 1988, 137, 150; Rüthers, Sonderprobleme der Rechtsmäßigkeit von Arbeitskämpfen im Luftverkehr, ZFA 1987, 1, 42; Rieble, Gutachten für die Antragstellerin [Bl. 316 ff. der zweitinstanzlichen Akte, Seite 8]; a.A.: Heinze, Streikrecht der deutschen Fluglotsen als Angestellte der privatisierten Flugsicherung, Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, Seite 493, 504).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
    Inhaltliche Tarifkontrolle und Kontrolle des Inhalts der Tarifforderung und auch deren Bewertung und Gewichtung im Proportionalvergleich sind unzulässig: Sonst bestünde die Gefahr, über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine der Tarifautonomie widersprechende Tarifzensur auszuüben (BVerG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Gründe C I 3 b cc; Kissel Arbeitskampfrecht aaO § 29 Rdnr. 34 m.w.N.).
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampf dann, wenn er auf die Vernichtung des Gegners abstellt (BAG GS 21.04.1971 - GS 1/68 - AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Teil III A 2 b).
  • BAG, 11.05.1993 - 1 AZR 649/92

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im engeren Sinn fordert auch, dass der Arbeitskampf nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen darf (BAG 11.05.1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, Gründe II 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07

    Untersagung von Streikmaßnahmen zum Zwecke des Abschlusses von Tarifverträgen für

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
    Davon geht - soweit ersichtlich - auch die ganz überwiegende Ansicht aus (Hessisches LAG 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04 - a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 14.06.2007 - 11 Sa 208/07 - LAG Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 78; Löwisch, Besondere Grenze der Streikfreiheit in der Luftfahrt?, ZFA 1988, 137, 150; Rüthers, Sonderprobleme der Rechtsmäßigkeit von Arbeitskämpfen im Luftverkehr, ZFA 1987, 1, 42; Rieble, Gutachten für die Antragstellerin [Bl. 316 ff. der zweitinstanzlichen Akte, Seite 8]; a.A.: Heinze, Streikrecht der deutschen Fluglotsen als Angestellte der privatisierten Flugsicherung, Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, Seite 493, 504).
  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
    Hier ist eine Interessenabwägung der beteiligten Parteien vorzunehmen, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (LAG Köln 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 - LAGE, Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 63; Germelmann, a.a.O., Rdnr. 114 m.w.N.).
  • LAG Köln, 19.03.2007 - 12 Ta 41/07

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Eilantrags auf Unterlassung eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09
    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - a.a.O., Rdnr. 93; LAG Köln 19.03.2007 - 12 Ta 41/07 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 77; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, a.a.O., § 65 Rdnr. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rdnr. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 6. Auflage, § 62 Rdnr. 113 jeweils m.w.N.).
  • LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15

    Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist

    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (allg. Ansicht, vgl. Hess. LAG 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 -Rn. 29, [...]; LAG Berlin-Brandenburg 14. August 2012 - 22 SaGa 1131/12 - zu 2.2.1 der Gründe, BeckRS 2012, 72275; LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - Rn. 49, NZA 2009, 631 [LAG Baden-Württemberg 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09] ).

    Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Hess. LAG 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 - Rn. 230; Hess. LAG 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 - Rn. 29, [...]; LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - Rn. 49, NZA 2009, 631 [LAG Baden-Württemberg 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09] ; LAG Köln 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12

    Schadensersatz wegen Unterstützungsstreiks

    Einen Antrag der A GmbH auf Untersagung des Unterstützungsstreiks blieb sowohl vor dem Arbeitsgericht Stuttgart (Beschluss vom 2. März 2009 - 12 Ga 4/09 - Bl. 359 ff. d. A.) wie auch vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.) mangels Verfügungsanspruches erfolglos.

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2.März 2009 - 12 Ga 4/09 - Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8) Obwohl eine besondere Eingriffsempfindlichkeit des Luftverkehrs besteht (vgl. Heinze, FS 50 Jahre BAG, 493 ff.; Rüthers, ZfA 1987, 1, 39, 42 ff.), hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 88, 103, 114) angenommen, die Koalitionsfreiheit sei auch den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gewährleistet, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllten.

    Zum einen hat das Berufungsgericht aufgrund der sich aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 31. März 2009 (- 2 SaGa 1/09 LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.) ergebenden Bindungswirkung davon auszugehen, dass der Beklagte den am 6. April 2009 von ihm organisierten Streik im Tower des C. Flughafens durchführen durfte.

    Der Beklagte konnte sich auf die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.) stützen.

  • LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14

    1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass

    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt, wie sich mittelbar aus § 62 Abs. 2 ArbGG ergibt, auch im Bereich des Arbeitskampfs in Betracht (allg. Ansicht, vgl. Hess. LAG 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 - Rn. 29, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 14. August 2012 - 22 SaGa 1131/12 - zu 2.2.1 der Gründe, BeckRS 2012, 72275; LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - Rn. 49, NZA 2009, 631) .

    Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Hess. LAG 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 - Rn. 29, Juris; LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - Rn. 49, NZA 2009, 631; LAG Köln 14. Juni 1996 - 4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) .

    Weniger stark wird eingegriffen, wenn lediglich die Rechtswidrigkeit einzelner Kampfhandlungen im Rahmen der einstweiligen Verfügung geltend gemacht wird (LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - Rn. 49, NZA 2009, 631) .

    Allerdings entspricht es mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass auch ein Streik in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge nicht von vornherein unzulässig sein kann (vgl. zuletzt Hess. LAG 20. Oktober 2014 - 9 Ta 573/14 - n.v. für den Flugverkehr; ausführlich hierzu auch Hess. LAG 5. Dezember 2013 - 9 Sa 592/13 - Rn. 140 m.w.N., Juris [Revision eingelegt unter 1 AZR 160/14]; LAG Baden-Württemberg 31. März - 2 SaGa 1/09 - Rn. 55, NZA 2009, 631 für Fluglotsen; Hess. LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - Juris, Juris; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 171 ff., NZA 2008, 59 für Lokomotivführer).

  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2. März 2009 - 12 Ga 4/09- Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16

    Terminsankündigung: Untersagung von Streikmaßnahmen?

    Anträge, die den Arbeitskampf insgesamt untersagen sollen, greifen stark in den Kernbereich des Artikel 9 Abs. 3 GG der Gewerkschaft ein, während ein geringerer Eingriff vorliegt, wenn lediglich die Rechtswidrigkeit einzelner Kampfmaßnahmen im Rahmen der einstweiligen Verfügung geltend gemacht wird (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09 - Juris Rz 49).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15

    Streikmaßnahmen - Betriebsgelände - Unterlassungsanspruch - einstweilige

    Dabei ist in Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten, ob die Rechtswidrigkeit der (bevorstehenden) Arbeitskampfmaßnahmen eindeutig oder offenkundig sein muss (für eine offenkundige Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 juris Rn. 49; Sächsisches LAG 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 juris Rn. 93; LAG Köln 19. März 2007 - 12 Ta 41/07 juris Rn. 7; Däubler-Bertzbach aaO § 24 Rn. 21; Zeuner RdA 1971, 7; für die "einfache" Rechtswidrigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen: Hessisches LAG 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kissel, aaO, § 65 Rn. 28; Otto, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht, § 19 Rn. 31; Germelmann-Germelmann, ArbGG, 8. Auflage, § 62 Rn. 113 jeweils mwN).

    Hier ist eine Interessenabwägung der beteiligten Parteien vorzunehmen, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 juris Rn. 49 ; Däubler-Bertzbach aaO § 24 Rn. 23; Germelmann, aaO, Rdnr. 114 mwN).

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

    Mit Urteil vom 31. März 2009 wies das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (2 SaGa 1/09) die sofortige Beschwerde zurück.

    593/04 - in: juris) als auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14. Juni 2007 - 11 Sa 208/07 in: LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 78 unter II. 2. b) dd)) und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - in: juris, unter 2.2.1) der Beklagten und den von ihr organisierten Fluglotsen ihr Streikrecht bestätigt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2015 - 26 SaGa 1059/15

    Erzwingungsstreik zur Durchsetzung von Überlastungsschutz - keine Friedenspflicht

    Weniger stark wird eingegriffen, wenn lediglich die Rechtswidrigkeit einzelner Kampfhandlungen im Rahmen der einstweiligen Verfügung geltend gemacht wird (vgl. LAG Baden-Württemberg 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09, Rn. 49).
  • ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13

    Untersagung von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen zur

    c) Darüber hinaus ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung im Arbeitskampf nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich zulässig (in der Literatur z. B. Kissel, Arbeitskampfrecht, § 65 Rdnr. 9 m.w.N.; in der Rechtsprechung z. B. LAG Baden Württemberg 31.3.2009 2 SaGa 1/09 - juris; Sächsisches LAG 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07 - juris).

    Hier ist eine Interessenabwägung der beteiligten Parteien vorzunehmen, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (LAG Baden Württemberg 31.03.2009 2 SaGa 1/09; LAG Köln 14.06.1996 - 4 Sa 177/96 - juris).

    (LAG Baden Württemberg 31.03.2009 2 SaGa 1/09 - juris).

  • LAG Hessen, 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21

    Streikstreit vor hessischen Arbeitsgerichten: Bahn in erster Instanz erfolglos,

    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist auch im Arbeitskampf möglich (Hess. LAG vom 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 ; 9. August 2011 - 9 SaGa 1147/11 ; Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 14. August 2012 -22 SaGa 1131/12; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 31. März 2009 -2 SaGa 1/09).
  • LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12

    Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung -

  • LAG Baden-Württemberg, 03.08.2016 - 4 SaGa 2/16

    Streik - Suspendierung der Friedenspflicht bei Störung der Geschäftsgrundlage -

  • LAG Hessen, 22.11.2016 - 16 SaGa 1459/16

    Kein Verbot des Streiks der Piloten der Lufthansa am 23.11.2016

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Aufrufen zu Warnstreiks gegen Betriebe

  • LAG Hessen, 16.10.2017 - 16 SaGa 1175/17

    §§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 14 GG, Art. 9 Absatz 3 GG

  • LAG Köln, 28.02.2014 - 4 Ta 28/14

    Verweis auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe

  • ArbG Nürnberg, 31.01.2018 - 5 Ga 24/18

    Warnstreiks der IG Metall

  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 6 SaGa 7/18

    Inhalt und Umfang eines Notdienstes während eines Arbeitskampfes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23075
ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07 (https://dejure.org/2008,23075)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.06.2008 - 8 Ca 492/07 (https://dejure.org/2008,23075)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 8 Ca 492/07 (https://dejure.org/2008,23075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,23075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Verstoß des § 33 TVöD gegen höherrangiges Recht

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Vollendung des 65. Lebensjahres; Durchführung einer Befristungskontrolle bei tariflichen Regelungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf Grund von Befristungen

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AuR 2009, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    aa) Danach kann eine Maßnahme, auch wenn sie ausschließlich an das Alter anknüpft zulässig sein, wenn sie objektiv angemessen ist und im Rahmen des nationalen Rechts durch ein legitimes Ziel, das in Beziehung zur Beschäftigungspolitik und zum Arbeitsmarkt steht, gerechtfertigt ist und die Mittel, die zur Erreichung dieses im Allgemeininteresse liegenden Ziels eingesetzt werden, nicht als dafür unangemessen und nicht erforderlich erscheinen (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C-411/05 (Félix Palacios de la Villa/ Cortefiel Servicios SA).

    Fehlt es an einer solchen genauen Angabe, können andere - aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C-411/05 (Félix Palacios de la Villa/ Cortefiel Servicios SA).

    Unter "besondere Bestimmungen, die je nach der Situation der Mitgliedstaaten unterschiedlich sein können" kann sowohl die Entscheidung verstanden werden, die Lebensarbeitszeit der Arbeitnehmer zu verlängern, als auch das Gegenteil, durch früheren Eintritt in den Ruhestand, zu der sich die betreffenden nationalen Stellen auf Grund politischer, wirtschaftlicher, sozialer, demografischer und/oder haushaltsbezogener Erwägungen und in Anbetracht der konkreten Arbeitsmarktlage in einem bestimmten Mitgliedstaat veranlasst sehen können (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C-411/05 (Félix Palacios de la Villa/ Cortefiel Servicios SA).

  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86

    Betriebsvereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Das die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 65. Lebensjahr rechtfertigende sachliche Interesses des Arbeitgebers ergibt sich aus seinem Bedürfnis an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, ohne eine dieser entgegenstehende Minderung der Leistungsfähigkeit sowie einer sachgerechten und berechenbaren Personal- und Nachwuchsplanung (BAG, Urteil vom 20.11.1987 - 2 AZR 284/86, NZA 1988, 617), in Verbindung mit der Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur.

    Hinzu kommt, dass der Arbeitnehmer auch typischerweise von der Anwendung der Altersgrenzenregelungen durch seinen Arbeitgeber Vorteile hatte, weil dadurch auch seine Einstellungs- und Aufstiegschancen verbessert worden waren (BAG, Urteil vom 20.11.1987 - 2 AZR 284/86, NZA 1988, 617).

    Danach konnte von der Kammer ein überwiegen der schutzwürdigen Interessen der Arbeitnehmer am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den Befristungstermin hinaus nicht festgestellt werden (ebenso BAG, Urteil vom 20.11.1987, NZA 1988, 617 ; Urteil vom 11.06.1997, NZA 1997, 1129 ).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Dabei ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Sozialpartner auf nationaler Ebene nicht nur bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum verfügen (vgl. i.d. Sinne EuGH [22.11.2005], Slg. 2005, I- 9981 = NZA 2005, 1345 = NJW 2005, 3695 = EuZW 2006, 17 Rdnr. 63 - Mangold).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Die Förderung von Einstellungen stellt ein legitimes Ziel der Sozial- oder Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten dar(vgl. u.a. EuGH [11.1. 2007], Slg. 2007, I- 181 = NZA-RR 2007, 267 = NJW 2007, 1865 L - ITC).
  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 443/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Da die sich aus der Beitragszahlung ergebende Versorgung vorhersehbar ist und auch der Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand feststeht, ist der Arbeitnehmer gehalten, seine Lebensplanung auf die zu erwartenden Versorgungsbezüge einzustellen (BAG, Urteil vom27.07.2005, 7 AZR 443/04, NZA 2006, 37).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Bei Abwägung der widerstreitenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass den Tarifvertragsparteien bei ihrer Normsetzung eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen zukommt (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 14).
  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 296/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenzenregelung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    b) Bei einer Vereinbarung, nach der das Arbeitsverhältnis mit der Vollendung eines bestimmten Lebensjahres enden soll, handelt es sich um eine kalendermäßige Befristung dieses Arbeitsverhältnisses, da der Beendigungszeitpunkt hinreichend bestimmbar ist (BAG, Urteil vom 19.11.2003, 7 AZR 296/03, AP Nr. 3 zu § 17 TzBfG).
  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Nach diesen Maßstäben lässt sich eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG nicht feststellen (BVerfG Beschl. v. 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 - m.w.N.).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Denn die Arbeitsvertragsparteien haben damit über ihre Grundrechte im Wege einer privatautonomen Regelung verfügt und geregelt, dass zwischen ihnen die gleiche Rechtslage wie bei Tarifgebundenen bestehen soll (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - aaO, zu 3 c der Gründe).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07
    Es gelten daher in jedem Fall die von der Rechtsprechung zu § 620 BGB entwickelten Grundsätze der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 11.03.1998, 7 AZR 700/96, BAGE 88, 162).
  • BAG, 27.11.2002 - 7 AZR 655/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze für Piloten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 14.10.2009 - 1 Ga 18360/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27061
ArbG Berlin, 14.10.2009 - 1 Ga 18360/09 (https://dejure.org/2009,27061)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 14.10.2009 - 1 Ga 18360/09 (https://dejure.org/2009,27061)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 1 Ga 18360/09 (https://dejure.org/2009,27061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gegenüber einem Gewerkschaftsmitglied wegen Teilnahme an Warnstreiks; Kündigungsschutzklage und Weiterbeschäftigungsbegehren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigungen streikender Arbeitnehmer

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Keine Kündigung wegen Teilnahme an Warnstreik

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungen streikender Arbeitnehmer untersagt

Papierfundstellen

  • AuR 2009, 435
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht